GRUNDSTEUERREFORM zum 01.01.2025

Karin NeulingerAktuelles

DIE FRIST WURDE VERLÄNGERT: Abgabefrist für die Grundsteuer 31.01.2023

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, was diese Grundsteuerreform für Sie als Grundstückseigentümer bedeutet.

Es besteht Handlungsbedarf.

Mandanteninfo zur Grundsteuerreform

Wenn Sie die Erklärungen selbst erstellen wollen, finden Sie umfangreiche Unterlagen und Informationen (für bayerische Grundstücke) unter: www.grundsteuer.bayern.de