DIE FRIST WURDE VERLÄNGERT: Abgabefrist für die Grundsteuer 31.01.2023
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick, was diese Grundsteuerreform für Sie als Grundstückseigentümer bedeutet.
Es besteht Handlungsbedarf.
Mandanteninfo zur Grundsteuerreform
Wenn Sie die Erklärungen selbst erstellen wollen, finden Sie umfangreiche Unterlagen und Informationen (für bayerische Grundstücke) unter: www.grundsteuer.bayern.de