Kanzlei Neulinger
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Bauleistungen Änderungen Oktober 2014

Karin Neulinger 20.10.2014Aktuelles

Für unsere Bauleister und Gebäudereiniger dürfen wir noch auf das wichtige Mandantenrundschreiben zum § 13 b UStG verweisen, das Sie hier finden:

Mandanteninfobrief Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ab 10 2014

Antrag Finanzamt Bestätigung Bauleister

Kontakt

Kanzlei Neulinger
Passauer Str. 52
94060 Pocking

Tel: 08531 - 978 33-0
Fax: 08531 - 978 33-33

Mobil: 0160 - 66 60 453

E-Mail: info@kanzlei-neulinger.de

Hinweis/Disclaimer

Gerne dürfen wir Sie hier mit den neuesten steuerlichen Informationen versorgen, die wir mit der größtmöglichen Sorgfalt für Sie ausgewählt haben. Die enthaltenen Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die steuerlichen Neuerungen verschaffen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit, eine Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Eine Haftung kann insoweit nicht übernommen werden.
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