Für unsere Bauleister und Gebäudereiniger dürfen wir noch auf das wichtige Mandantenrundschreiben zum § 13 b UStG verweisen, das Sie hier finden:
Mandanteninfobrief Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ab 10 2014
Für unsere Bauleister und Gebäudereiniger dürfen wir noch auf das wichtige Mandantenrundschreiben zum § 13 b UStG verweisen, das Sie hier finden:
Mandanteninfobrief Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen ab 10 2014